Fälle
Mitarbeiter-Überwachung wegen Missbrauchs von Dienstreisen
Im IT-Haus in München wunderte sich man sich schon lange über den Mitarbeiter Kevin R. Dieser erledigte seinen Job als Key-Account-Manager im Allgemeinen zwar zur Zufriedenheit der Geschäftsführung, dennoch fiel mit der Zeit auf, dass die Neukunden, für die Kevin R. verantwortlich war, zu einem großen Teil infolge von Telefonaten und Schriftverkehr, geworben wurden. Fuhr er auf eine seiner häufigen Geschäftsreisen, so fielen die Berichte dagegen sehr dürftig aus. Erfolge aus diesen Reisen konnte er, wenn überhaupt, sehr selten vorweisen.
„Ich möchte dem Kollegen nicht zu nahe treten“, meinte eines Tages der Firmenanwalt zu Gregor K., dem Geschäftsführer, „aber wenn Sie mich fragen, macht Herr R. sich einen lauen Lenz, wenn er für die Firma unterwegs ist.“ Gregor K. zögerte, denn ein Vertrauensverhältnis zu seinen Angestellten, erst recht denen, die in gehobener Position tätig waren, schätzte er sehr hoch ein. Genau so geht es vielen Geschäftsinhabern, weshalb sich viele im Endeffekt gegen die Überwachung eines Mitarbeiters entscheiden. Unser Mandant aus München, Gregor K. jedoch folgte nach gründlicher Abwägung schließlich dem Tipp seines Anwalts und schaltete zwecks Mitarbeiter-Überwachung die
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, welche auch in München ermittelt, zur Ermittlung ein.
Zu Beginn der Mitarbeiter-Überwachung informierten sich die Wirtschaftsdetektive über Kevin R. und fanden schnell heraus, dass ihm in seiner vorherigen Position die Kündigung nahegelegt wurde. „Ungereimtheiten in der Abrechnung“, war die lapidare und abweisende Antwort der Personal-Sachbearbeiterin auf Nachfrage der Wirtschaftsdetektive. Als diese schließlich von Gregor K.s Assistentin darüber informiert wurden, dass Kevin R. soeben den Antrag für eine Dienstreise nach Düsseldorf eingereicht hatte – die dritte innerhalb von vier Monaten, ließen sie sich alle relevanten Einzelheiten geben und setzten die Mitarbeiter-Überwachung fort, indem sie sich an die Fersen des Kevin R. hefteten. Auf Fälle wie diese, ist die auch in München ermittelnde
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AS, die bereits zahlreiche Überwachungen von Mitarbeitern erfolgreich durchgeführt hat, spezialisiert. Deshalb war den Wirtschaftsdetektiven auch sehr schnell klar, dass Gregor K. sie in diesem Fall zu Recht beauftragt hatte. Zwar begab Kevin R. sich nach dem Hotel-Check-in zunächst zu einem Düsseldorfer Systemhaus, der Termin aber dauerte nicht länger als eine dreiviertel Stunde. Nachdem Kevin R., sobald er das Gebäude verlassen hatte, sein Handy zückte und ein kurzes Telefonat führte, setzte er sich in ein naheliegendes Café, wo er ganz offensichtlich auf jemanden wartete. Und tatsächlich: Kaum zwanzig Minuten, nachdem er das Bürogebäude seines Kunden verlassen hatte, konnten die Mitarbeiter der
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, deren Ermittlungen in München begannen beobachten, wie eine attraktive blonde Dame das Café betrat und Kevin R. mit einer innigen Umarmung begrüßte. Selbstverständlich fotografierten die Wirtschaftsdetektive dieses Aufeinandertreffen und folgten dem Paar anschließend zu einem Wohnhaus in einem Vorort von Düsseldorf. Erst nach zwei Tagen tauchte Kevin R. wieder auf, fuhr zu seinem Hotel und checkte aus. Der Fall war aufgrund dieser Beobachtungen eindeutig, sodass die
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das Unternehmen von Gregor K. in München vor schlimmeren Verlusten bewahren konnte. Dank der Fotos, der lückenlosen Aufarbeitung vorangegangener sogenannter Geschäftsreisen sowie der Aussage des in Düsseldorf besuchten Kunden, dass das Treffen mit Kevin R. nicht vereinbart und für die Geschäfte definitiv irrelevant gewesen sei, konnte Kevin R. wegen Unehrlichkeit fristlos entlassen werden.
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